Winterdienst in Mannheim
Die Räum- und Streupflicht ist keine Empfehlung, sondern eine gesetzliche Verkehrssicherungspflicht. Stürzt jemand auf einem nicht geräumten Gehweg, haftet der Eigentümer – und die Versicherung fragt als Erstes nach dem Nachweis, dass geräumt wurde.
Genau deshalb dokumentieren wir jeden einzelnen Einsatz: Uhrzeit, eingesetztes Streumittel und Wetterlage. Diese Dokumentation bekommen Sie am Saisonende ausgehändigt. Im Schadensfall ist sie Ihr wichtigster Nachweis.
Das übernehmen wir für Sie
Der genaue Umfang wird für Ihr Objekt schriftlich festgehalten. Was nicht gebraucht wird, fliegt raus – dafür zahlen Sie nicht.
- Übernahme der Räum- und Streupflicht per Vertrag
- Kontrollfahrten ab 6 Uhr morgens, auch samstags und sonntags
- Räumen von Gehwegen, Zuwegungen und Hauseingängen
- Parkplätze und Zufahrten maschinell räumen
- Streuen mit abstumpfenden Mitteln, nicht mit Streusalz
- Freihalten von Notausgängen und Fluchtwegen
- Mehrfacheinsätze bei anhaltendem Schneefall
- Abtransport von Schneemassen bei Bedarf
- Lückenlose Dokumentation jedes Einsatzes
- Saisonvertrag von November bis März
Drei Dinge, die Sie nicht überall bekommen
Dokumentation als Haftungsnachweis
Jeder Einsatz wird mit Uhrzeit und Streumittel protokolliert. Im Schadensfall haben Sie damit etwas Belastbares in der Hand.
Splitt statt Salz
Streusalz ist in vielen Kommunen eingeschränkt und greift Pflanzen und Bausubstanz an. Wir arbeiten standardmäßig mit abstumpfenden Mitteln.
Wir fahren auch bei Fehlalarm
Kontrollfahrt heißt Kontrollfahrt: Wir kommen bei Frostwarnung raus, auch wenn dann doch nichts liegt.
Winterdienst: Das werden wir oft gefragt
Zu welchen Zeiten muss geräumt werden?
In Mannheim gilt die Räumpflicht werktags in der Regel von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags ab 9 Uhr. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung der Stadt, die wir für Ihr Objekt prüfen. Wir starten unsere Kontrollfahrten deshalb bereits ab 6 Uhr, damit die Wege rechtzeitig frei sind.
Was kostet der Winterdienst?
Wir arbeiten mit einer Saisonpauschale von November bis März. Die richtet sich nach der zu räumenden Fläche und ist unabhängig davon, wie oft es tatsächlich schneit. Der Vorteil für Sie: Die Kosten stehen von Anfang an fest und lassen sich sauber auf die Nebenkosten umlegen. Bei sehr großen Flächen rechnen wir auf Wunsch auch nach Einsatz ab.
Haften Sie, wenn jemand stürzt?
Wenn Sie uns die Räum- und Streupflicht vertraglich übertragen haben, geht die Verkehrssicherungspflicht für die vereinbarten Flächen auf uns über. Wir sind dafür haftpflichtversichert. Wichtig ist, dass die zu räumenden Flächen im Vertrag genau benannt sind – das gehen wir bei der Besichtigung gemeinsam durch.
Bis wann kann ich einen Vertrag abschließen?
Am besten bis Ende Oktober, dann können wir sauber planen. Später ist es meist auch noch möglich, hängt aber davon ab, wie unsere Touren dann ausgelastet sind. Melden Sie sich lieber früh – im ersten Frost sind wir erfahrungsgemäß ausgebucht.
Weitere Leistungen
Büroreinigung
Saubere Arbeitsplätze, Sanitärbereiche und Küchen – gereinigt wird, wenn niemand mehr im Haus ist.
Mehr erfahrenGlasreinigung
Fenster, Schaufenster und Glasfassaden – streifenfrei mit entmineralisiertem Wasser, auch in großer Höhe.
Mehr erfahrenBauendreinigung
Vom Bauschutt bis zur bezugsfertigen Übergabe – Grobreinigung und Feinreinigung nach Neubau oder Sanierung.
Mehr erfahrenWinterdienst für Ihr Objekt? Wir schauen es uns kostenlos an.
Schreiben Sie uns kurz, worum es geht. Wir schauen uns Ihr Objekt kostenlos an und nennen Ihnen einen Festpreis – ohne versteckte Zuschläge und ohne Verpflichtung.
- Kostenlose Besichtigung vor Ort
- Festpreis ohne Nachberechnung
- Fester Ansprechpartner mit Durchwahl